Zur Einreise mit einem Haustier benötigen Sie einen internationalen gültigen Gesundheitsausweis. Die Impfbestätigung sollte hier eingetragen sein. Achten Sie besonders auf die Tollwutschutzimpfung. Das Gesundheitszeugnis darf nicht älter als 15 Tage sein. Bitte lassen Sie sich Ihr Haustier für die Unterkunft unbedingt bestätigen.
Bei Anreise mit dem PKW oder zu Wasser sollten Sie die Bestimmungen der einzelnen Länder – die Sie eventuell durchreisen – beachten: Tollwutschutzimpfung – Gesundheitszeugnis – EU-Haustierpass
Österreich – Tollwutschutzimpfung min. 30 Tage – höchstens 12 Monate – Erforderlich ist ein EU-Haustierpass und ein Microchip
Slowenien – Tollwutschutzimpfung min. 15 Tage – höchstens 6 Monate. Das amtstierärztliche Gesundheitszeugnis darf nicht älter als 14 Tage sein. Erforderlich ist ein EU-Haustierpass und ein Microchip.
Italien – Tollwutschutzimpfung min. 20 Tage – höchstens 11 Monate – Das Gesundheitszeugnis darf nicht älter als 30 Tage sein. Erforderlich ist ein EU-Haustierpass und ein Microchip
Kroatien – Tollwutschutzimpfung min. 15 Tage – höchstens 15 Monate
Wichtige Hinweise
Eventuelle Änderungen sind wegen der Maul- und Klauenseuche nicht auszuschließen.
Es besteht ein absolutes Importverbot für Hunde- und Katzenfutter aus allen Ländern, in denen BSE-Fälle aufgetreten sind.